Kontakt:
Der Friedhof Seekirchen steht unter der Verwaltung der Pfarre Seekirchen. Sie können sich deshalb in allen Anliegen zum Friedhof an die Pfarrkanzlei wenden!
Friedhofsordnung:
Die aktuelle gültige Friedhofsordnung finden Sie hier als Download
Beisetzungsgebühr gemäß Friedhofsordnung Pkt. VI, einmalig bei der Errichtung eines Neugrabes, Stand 10.03.2018:
Nutzungsrechte gemäß Friedhofsordnung Pkt. VI, für 5 Jahre, Stand 31.01.2023:
(Bitte beachten Sie, dass bei einer Erdbestattung die Nutzungsrechte für die gesetzliche Mindest-Ruhefrist von 10 Jahren vergeben & verrechnet werden müssen, gemäß Friedhofsordnung Pkt. VII., )
Gemeinschaftsurnengruft bzw. Urnenerdbestattungsplatz mit inkludierter Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung, Stand 21.02.2020:
Grabdenkmäler:
Bitte beachten Sie vor der Auftragsvergabe an einen Steinmetz Ihrer Wahl die Vorgaben zu den Grabdenkmälern im Punkt VIII. unserer Friedhofsordnung und weisen Sie bitte auch Ihre Auftragsnehmer darauf hin.
Grab auflassen:
Zum Auflassen eines Grabes ist es notwendig, dass Sie das Grabdenkmal und die Einfassung entfernen lassen und der Friedhofsverwaltung die Auflösung schriftlich zur Kenntnis bringen:
Formular Word zum Ausfüllen am Computer & ausdrucken
Formulat PDF zum händisch ausfüllen
Informationen für den Trauerfall
Informationen für den Trauerfall finden Sie hier.